Know-how | Firmenlogo, Signet & Marke
punkt punkt komma strich | Agentur für Kommunikation
ppks
Firmenlogo, Signet und Marke

 

Firmenlogo

Die Bezeichnung Firmen-Logo (Kurzform für: Logographie) hat sich im Laufe der Zeit eingedeutscht und wird gerne und falsch verwendet. Logo bezeichnet nämlich nur die Untergruppe von Firmen-Zeichen, die ausschließlich aus Buchstaben bestehen wie beispielsweise IBM. Allgemein und im Sinne der Semiotik (Der Lehre von den Zeichen) dem Logo übergeordnet, müsste es also "Firmen-Zeichen" oder auch "Signet" heißen.

Daneben gibt es noch die markenrechtliche Bezeichnung "Marke". Im Zusammenhang mit einem Logo wird die Marke als Wort-Marke spezifiziert. Handelt es sich um eine Kombination aus Bild- und Schriftzeichen so spricht man von einer Wort-Bild-Marke, besteht das Firmenzeichen nur aus Bildzeichen ist es eine Bild-Marke. Ein Firmenzeichen kann rechtlich aber erst durch die Anmeldung beim Patent- und Markenamt zu einer Marke werden.

Üblicherweise beauftragen Firmen oder Werbeagenturen ausgebildete Grafiker oder eine Designagentur mit dem Entwurf eines Firmen-Logos.

Ein erfahrener Grafiker wird sich für die Logo-Gestaltung Zeit nehmen, die Firma und deren Istzustand genau analysieren und folgende vier Gebote beachten:

1. Verständlichkeit:
Das Logo soll die Bedeutung des Namens unterstreichen oder auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen. Das kann durch ein grafisches Symbol und/oder die Auswahl einer passenden Schrift geschehen. Wird ein Firmen- und/oder Markennamen mit einem grafischen Zeichen (Icon) kombiniert, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.

2. Unverwechselbarkeit:
Ein Logo transportiert das Firmen-Image. Wenn es bereits von anderen Assoziationen besetzt ist, dann wird es um so schwieriger eine eigene Identität oder ein Firmenprofil zu etablieren. Solcherart läuft man Gefahr übersehen oder verwechselt zu werden. Aus unzureichender Unverwechselbarkeit können auch rechtliche Probleme erwachsen. Beispiel: Magenta rotes T (Logo der Telekom)

3. Einprägsamkeit:
Hier sollte die Formel KISS gelten: "Keep It Short (and) Simple" - Was einfach ist, ist einfach zu merken. Erfolgreiche Firmen-Zeichen wie die von Opel, Nike, Apple & Co sind so einfach, dass sie fast jeder auswendig nachzeichnen kann.

4. Reproduzierbarkeit:
Farbenfrohe Logos sind technisch kein Problem, es gibt jedoch Ausnahmen und für die muss ein gutes Firmen-Logo gerüstet sein. Es muss auch als Fax, als Stempel, aus der Entfernung, auf einem T-Shirt gestickt oder auf dem Werbekugelschreiber noch gut erkennbar sein und gut aussehen. Das Firmen-Logo ist das Hinweisschild zu einem Unternehmen und keine bunte Illustration.

Gute Logos genügen höchsten Anforderungen und sind in einer Breite von 20 Millimetern oder kleiner noch deutlich erkenn- und lesbar. Damit ein Logo allen diesen Anforderungen gerecht wird bedarf es vieler Kompromisse, wie beispielsweise Abkürzungen und Reduktion auf ein Optimum. Der von Kreativen gern und viel zitierte Spruch "Weniger ist mehr" trifft hier den Nagel auf den Kopf.

 

Signet

Das Signet (von latein. Signum - Zeichen) ist ein dem Logo übergeordnetes visuelles Zeichen. Die Anforderung an Signets sind abhängig von der Funktion, der Zielgruppe aber auch von epochalen Stilprägungen. Moderne Signets sind meist aus geometrischen Grundformen aufgebaut, die schnell erfassbar sind. Der Wiedererkennungswert und die Sympathie sind weitere Kriterien für die Signetgestaltung. Signetentwicklung ist ein Spezialgebiet des Grafikdesigns. Eine der historischen Wurzeln des Signets ist die Heraldik.

 

Marke (Rechtsschutz)

Eine Marke - auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt - ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, im Handelsverkehr bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Warenzeichen mit einem ® (in Deutschland verwendet) oder TM (trademark - vor allem von US-Firmen gebraucht) als Hinweis auf den eingetragenen Markenschutz gekennzeichnet.

Markenschutz kann durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (Markenregister) erreicht werden (Eintragungsmarke, § 4 Nr. 1 MarkenG). Marken können aber auch durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) geschützt sein, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Markenschutz kann auch bestehen, wenn die Marke Bekanntheit erworben hat, sodass der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Unternehmen zuordnet.

Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte).

 

 

Q U E L L E N N A C H W E I S E

Firmenlogo
DB Sonderband: Wikipedia Frühjahr 2005, S. 141788
Autoren: Crux, Norro, Kku, Mjh, Suricata, Matt1971, Peterlustig, Romanm, FlaBot, Tsor, TJakobs, 24-online, ChristophDemmer, Zwobot, Robbot, Mikenolte, sowie 20 anonyme Internetnutzer

Signet
DB Sonderband: Wikipedia Frühjahr 2005, S. 412809
Autoren: Mikue, Duderer, Matt1971, Stahlkocher, ChristophDemmer, Zwobot, sowie 6 anonyme Internetnutzer

Marke (Rechtsschutz)
DB Sonderband: Wikipedia Frühjahr 2005, S. 286445
Autoren: Zwobot, Template namespace initialisation script, Kurt Jansson, Fusslkopp, Karl-Henner, Kris Kaiser, Historiograf, Boxerfan, Head, Snc, Kku, Bierdimpfl, Mh26, Andrsvoss, Jofi, Hoch auf einem Baum, John Eff, Hubi, Ralf Pfeifer

Copyright 1995 - 2007  |  punkt punkt komma strich  |  Berlin

Die optische Gestaltung und Struktur dieses HTML-Dokuments unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechts. Änderungen, Vervielfältigungen, Kopien oder Nutzungen sind ohne die schriftliche Einwilligung des Urhebers verboten. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.

Die textlichen Inhalte dieses HTML-Dokuments stammen von »Wikipedia« und stehen unter der GNU Free Documentation Licence (GFDL). Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Wikipedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden.

Bei Fragen oder Anregungen zu dieser Internetpräsenz wenden Sie sich bitte per Email an: autor@ppks.net

xxxx

xxxx

Details ansehen



Copyright 1995 - 2007  |  punkt punkt komma strich  |  Berlin

Das ist ein Ausdruck unserer Internetpräsenz. Alle Inhalte unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Die Texte stammen von »Wikipedia« und stehen unter der GNU Free Documentation Licence (GFDL). Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Wikipedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden.

Internet: www.ppks.net
Email: info@ppks.net