Barrierefreies Internet
Als barrierefreies Internet werden Webangebote bezeichnet, die von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können.
Bei der Erstellung von Webseiten wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Internetnutzer körperlich eingeschränkt sind. Dann bilden bestimmte Programmiertechniken »Barrieren« für deren Zugang zum Internet. Dazu zählen beispielsweise fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine kontrastlose Farbgestaltung, unverständlich strukturierte Inhalte, komplizierte Texte, Flash-Animationen, Web 2.0 Inhalte und nicht oder nur schlecht bedienbare Navigationselemente.
Die wesentlichen Kriterien und Hinweise werden durch die »Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)« geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft getreten ist.
Wer muss barrierefrei sein?
In Deutschland nutzen etwa 4 von 5 behinderten Menschen das Internet. Anfang Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten, womit der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltungen vorgeschrieben hat. Die Bundesverwaltung ist somit verpflichtet, öffentlich zugängliche Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über eigene Landes-Gleichstellungsgesetze erfasst.
Unsere Leistungen
Möchten oder müssen Sie Ihre Darstellung im Internet barrierefrei gestalten, unterstützen wir Sie bei der Planung von notwendigen Maßnahmen und führen diese auch aus. Je nach Anforderung, überarbeiten wir bestehende Webseiten oder berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben bereits bei der Konzeption und Erstellung neuer Webauftritte.
- Analyse der Barrierefreiheit
- Konzeption von Maßnahmen
- Umsetzung von Maßnahmen
- Test und Kontrolle
Referenzen
Unsere Referenzen im Bereich Internet finden Sie unter nachfolgendem Link.
